BEG-Förderprogramm

Im Rahmen des Klimaschutzprogramms lohnt es sich jetzt gut informiert zu sein

Der Förderzeitraum läuft vom 01.01.2021 bis 31.12.2030.

Der Fördersatz beträgt für Einzelmaßnahmen 15%.

Die Baubegleitung wird mit 50% gefördert.

Allgemeines

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umfasst energetische Fördermaßnahmen für die Modernisierung und Sanierung von Gebäuden. Ziel ist die energetische Optimierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden auch im Hinblick auf die Erneuerung von Beleuchtungseinrichtungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren, die Leistungen im Auftrag eines Dritten erbringen.

Was wird gefördert?

  • Leuchtenaustausch nach Mindestanforderungen, inklusive Umfeldmaßnahmen (Baustelleneinrichtung, Materialkosten, Installation, Deinstallation und Entsorgung, Arbeiten für Verteilungen und Malerarbeiten)
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, wie Tageslicht- oder präsenzabhängige Steuerung/Regelung inklusive aller Komponenten
  • Komponenten für ein Energiemanagementsystem (Monitoring der Systemeffizienz, Anzeige Wartungsintervalle, Anzeige Energieverbrauch)
  • Inbetriebnahme und Maßnahmen zur Anlagenoptimierung
  • Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen durch einen Energieeffizienz-Experten oder einen zusätzlich beauftragten Dritten (Dritte dürfen nicht in einem Inhaber-, Gesellschafts- oder Beschäftigungsverhältnis zu den bauausführenden Unternehmen stehen oder Lieferungen und Leistungen für das Bauvorhaben vermitteln)

Fristen und Vorgaben

  • Mindestwert Investitionsvolumen: Mindestens 2.000 €
  • Höchstgrenze Förderfähige Kosten: Maximal 1.000 €/m² Nettogrundfläche (insgesamt maximal 15 Mio. € je Zusage)
  • Baubegleitung: Maximal 5 €/m² Nettogrundfläche (insgesamt maximal 20.000 € je Zusage)
  • Externer Energieeffizienz-Experte: 80 % der Kosten (insgesamt max. 8.000 €)
  • Förderanträge sind vor Beginn des Sanierungsvorhabens zu stellen
  • Laufzeit des Förderprogramms: 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2030

Antragstellung über:
einen unabhängigen, externen Energieeffizienz-Experten beim Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA oder bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW. (Letzteres zeitweise ausgesetzt)

Artikelliste

Antragstellung

Antragstellung über einen unabhängigen, externen Energieeffizienz-Experten beim Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA oder bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW. (Letzteres zeitweise ausgesetzt)

Für Fragen und Informationen zu unseren Produkten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ablauf

  • Schritt 1

    Einholung Angebote/Beauftragung

    Energie-Effizienz-Experte (EEE)

    • Angebot(e) von Fachunternehmen über die Maßnahme/Anlage einholen. Wichtig: Noch keinen Auftrag vergeben. Ein erteilter Auftrag gilt als vorzeitiger Maßnahmebeginn und verhindert eine Förderung.
    • Falls ein Energieeffizienz-Experte (EEE) eingebunden wird, Beauftragung der technischen Projektbeschreibung (TPB). Der EEE muss dem Antragsteller die „TPB-ID“ zur Verfügung stellen. Diese wird im Antrag abgefragt.
  • Schritt 2

    Antrag stellen

    Merkblatt zur Antragstellung lesen und Antrag online stellen. Bestätigungs-E-Mail mit Aktivierungslink für das BAFA-Portal abwarten. Aktivierung des BAFA-Portal-Zugangs mithilfe des Aktivierungslinks.

  • Schritt 3

    Auftragsvergabe/Vertragsabschluss

    Antragstellende Person

    Auftragsvergabe / Vertragsabschluss und Umsetzung der Maßnahme (Installation, Inbetriebnahme der Anlage).
    Hinweis: Wird mit der Maßnahme nach Antragstellung, und vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko.

    BAFA
    Prüfung des Antrags, Erstellung und Zusendung des Zuwendungsbescheids per Post.

  • Schritt 4

    Einreichung Verwendungsnachweis/

    Beauftragung Energie-Effizienz-Experte (EEE)

    • Falls ein EEE eingebunden wurde, Beauftragung und Erstellung des technischen Projektnachweises (TPN). Der EEE muss dem Antragsteller die „TPN-ID“ zur Verfügung stellen. Diese wird im Online-Verwendungsnachweis abgefragt.
    • Nach Fertigstellung der Maßnahme, Erstellen und Absenden des Online-Verwendungsnachweises sowie Upload der erforderlichen Nachweise über das BAFA-Portal (siehe auch Zuwendungsbescheid Punkt 4).
  • Schritt 5

    Prüfung und Auszahlung

    Prüfung des Online-Verwendungsnachweises und der Nachweis-Dokumente. Nach positiver Prüfung erstellt das BAFA den Festsetzungsbescheid, sendet diesen per Post zu und zahlt den gewährten Zuschuss aus.

Öffnungszeiten

Mo - Do: 7:30-17:00 Uhr

Fr: 7:30-13:30 Uhr

Samstag und Sonntag geschlossen.

Bestellung nur über den Elektrofachgroßhandel!
© 2009-2022 · EVN - Lichttechnik GmbH

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung vor Nutzung unserer Website.