5 Jahre Garantie

Kundenzufriedenheit gehört zu den wichtigsten Qualitätsindikatoren der EVN-Lichttechnik. Um unserem Anspruch der hohen Kundenzufriedenheit und des Kundenvertrauens in Form einer langfristigen Zusammenarbeit gerecht zu werden, können wir unseren Kunden in Zukunft 5 Jahre Garantie auf die Kernprodukte unseres Sortiments anbieten.

Kompromisslose Auswahl der Komponenten, Materialien und Fertigungsprozesse führen zu einer verlässlichen, professionellen Qualität und zu Ihrer Zufriedenheit als EVN-Kunde.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung und vertrauen Sie auf die Produkte von EVN. Wir vertrauen auf Sie.

Die verlängerten Garantiebedingungen gelten für ausgewählte Produktfamilien aus den folgenden Bereichen:

5 Jahre Garantie – Garantievereinbarungen

EVN Lichttechnik GmbH garantiert, dass die Produkte der Marke „EVN“, welche in der unten beiliegenden Liste aufgeführt sind, gemäß den hier aufgeführten Bedingungen, bei ordnungsgemäßem Gebrauch und fachgerechter Installation während eines Garantiezeitraums von 60 Monaten ab Lieferdatum frei von Herstellungs- und Materialfehlern sind.

Diese Herstellergarantie gilt für Produkte ab dem Lieferdatum und gilt nur in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und nur gegenüber Kunden, die das Produkt in einem Mitgliedstaat der EU oder EFTA erstmalig erworben und in Betrieb genommen haben.

Die Garantie gilt ausschließlich unter den Bedingungen:

1. Die Produkte in Übereinstimmung mit den vorgegebenen Produkt- und Anwendungsspezifikationen (insbesondere gemäß Katalog, Datenblatt, Produktbroschüre, Produkt-Etikett oder Ähnliches) verwendet werden.

2. Die Produkte fachmännisch (gemäß Anwendungs- und Installationshinweise im EVN Katalog und in den beiliegenden Bedienungsanleitungen, sowie Hinweisen die sich auf den Verpackungen befinden) installiert und in Betrieb gesetzt wurden.

3. Die Erbringung von Wartungs- und Reparaturleistungen an den Produkten ausschließlich nach Vorgaben des Herstellers erfolgt.

4. Die nach den einschlägigen technischen Normen bzw. produktspezifisch angegebenen zulässigen Grenzwerte, für Temperaturen und Spannungen, nichtüberschritten werden.

5. Die Produkte ausschließlich mit dem geeigneten Zubehör, wie Aluminium-Profile, Netzgeräte und Steuerungen aus dem EVN-Lieferprogramm eingesetzt werden.

6. Das Produkt keinen nicht bestimmungsgemäßen mechanischen, chemischen Belastungen oder durch äußere Umwelteinflüsse ausgesetzt wird. Die Garantie erfasst ausschließlich Produktausfälle, die durch nachgewiesene Material-, Konstruktions- oder Produktionsfehler verursacht wurden und die die Nennausfallrate von 0,2% pro 1000 Betriebsstunden übersteigen.

7. Die Garantieansprüche kommen nur dann zum Tragen, wenn der Kauf der Waren nach, oder am Tage des Beginns der Garantie-Gültigkeit erworben wurde.( Die jeweilige Gültigkeit der Garantie beginnt mit dem Stichtag, der in der unten aufgeführten Liste angeben wird. ) Dem Kunden kommen keine Ansprüche aus dieser Herstellergarantie zu, wenn er den Garantiefall nicht innerhalb von 14 Tagen ab Feststellung des Defektes an die EVN Lichttechnik GmbH, schriftlich unter Beifügung einer Kopie des betreffenden Kaufbeleges bzw. der Rechnung und eines entsprechenden Nachweises über den eingetretenen Defekt bekannt gibt.

8. Sollte sich nach Prüfung des Produktes herausstellen, dass ein Garantiefall eingetreten ist, liegt es im Ermessen der EVN Lichttechnik GmbH das fehlerhafte Produkt zu reparieren, kostenlos ein gleichwertiges Produkt zu liefern oder eine Preisminderung anzubieten.

9. Die Garantie bezieht sich nicht auf
(a) normale Abnutzung oder Verschmutzung
(b) vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigungen
(c) Abweichungen des Produkts von Abbildungen oder Angaben z.B. in unseren Katalogen oder sonstigen Verkaufsunterlagen

10. Diese Garantie gilt nicht für Produktausfälle, die bereits im Rahmen der Gewährleistung durch Austausch, Reparatur oder Preisminderung behoben wurden. Die Garantiefrist beginnt mit Erfüllung der Garantie nicht wieder erneut zu laufen.

11. Sämtliche Ersatzprodukte oder Ersatzteile können neue oder wiederverwertete Materialien enthalten, die gegenüber neuen Produkten oder Teilen in Hinsicht auf Leistung und Zuverlässigkeit gleichwertig sind. Das Ersatzprodukt kann hinsichtlich Abmessungen und Design vom ursprünglichen Produkt abweichen. Wiederverwertete Materialien sind Teile oder Produkte, die gebraucht oder überholt und nicht neu sind. Obwohl solche Teile oder Produkte nicht neu sind, ist der Zustand nach einer Überholung oder Instandsetzung hinsichtlich der Leistung und Zuverlässigkeit wie neu. Die Funktionalität sämtlicher Ersatzprodukte oder Ersatzteile ist gleichwertig mit derjenigen des zu ersetzenden Produktes oder des zu ersetzenden Teiles. Ersatzprodukte oder Ersatzteile weisen für die restliche Zeit des anwendbaren Garantiezeitraumes für das Produkt, das ersetzt wird oder in dem sie eingebaut werden, keine Materialfehler oder Herstellungsmängel auf.

12. Die Garantie bezieht sich nicht auf alle im Zusammenhang mit der Mängelbehebung (Garantieerfüllung) entstehenden Nebenkosten und Folgekosten (wie für Ein- und Ausbau, Transport des fehlerhaften und des reparierten bzw. neuen Produktes, Entsorgung, Fahrten und Wegezeiten, Hebevorrichtungen, Gerüste etc.) oder Vermögenschäden einschließlich dem Verlust tatsächlicher oder erwarteter Gewinne, Zinsen, Erträge und Schäden jeglicher Art, die Dritten entstanden sind, diese Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Im Übrigen ist jegliche Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen.

13. Die Garantie erlischt sofort, wenn an den Produkten ohne vorherige schriftliche Einwilligung durch die EVN Lichttechnik GmbH, Änderungen, Reparaturen, Servicearbeiten oder Störungsbehebungen durch den Kunden oder Dritte vorgenommen werden.

14. Bei LED-Produkten ist ein Lichtstromrückgang bis zu einem Wert von 0,6% je 1000 Betriebsstunden, Stand der Technik und somit nicht von der Garantie erfasst. Die Farbtoleranz von LEDs ist von der Herstellergarantie nicht umfasst. Der Lichtstrom und die Leistung unterliegen bei einem neuen LED-Produkt einer Toleranz von +/- 10%. In den Produkt- und Anwendungsspezifikationen (insbesondere gemäß Katalog, Datenblatt, Produktbroschüre oder Ähnliches) sind alle relevanten technischen Daten angeführt.

15. Bei Nachlieferungen von LED-Produkten kann es auf Grund des technischen Fortschritts so-wie der nutzungsbedingten Veränderung des Lichtstroms und der Lichtfarbe von Produkten zu Abweichungen in den Licht-Eigenschaften gegenüber den Ursprungsprodukten kommen.

16. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden werden durch diese Garantiebedingungen nicht ausgeschlossen, eingeschränkt oder abgeändert. Bei der Erbringung von Garantieleistungen haften wir, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich nach Maßgabe unserer allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen in der jeweils bei Gewährung der Garantie aktuellen Fassung, welche unter www.evn-lichttechnik.com zum Download zur Verfügung stehen oder vom Kunden bei uns angefordert werden können. Diese Garantie unterliegt deutschem Recht, unter Ausschluss der Regelungen der UN-Konvention zum Internationalen Warenkauf (CISG).

17. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Garantieerklärung ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, die dem Parteiwillen möglichst nahe kommt.

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